Bundeskongress am 19.11.2024 in Würzburg

Herzliche Einladung zu unserem Bundeskongress am 19.11.2024 in Würzburg!

Freuen Sie sich auf erstklassige Referentinnen und Referenten, auf spannende Vorträge und eine angenehme Tagungsatmosphäre.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verstärkung beim BKSB gesucht

Der BKSB sucht für seine Geschäftsstelle in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent (m/w/d) für Pflegeheimfinanzierung und Benchmark 

Weitere Informationen finden Sie in der Stellenausschreibung.

Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung

Der BKSB sieht Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf des BMFSFJ und BMG.
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Aufgrund der Einführung der neuen Personalbemessung nach § 113c SGB XI besteht in der Pflegepraxis ein um ca. 25% höherer Bedarf an Assistenzkräften, so dass eine schnelle Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens geboten ist.

Weitere Informationen finden Sie hier

Neues Mitglied: Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe

Seit dem 24.05.2024 ist der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB).

Weitere Informationen finden Sie hier!

Neues Mitglied: Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe

Seit dem 24.05.2024 ist der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB).

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Zielwerte BMG zu §113 c Abs. 8 SGB XI

Das Bundesministerium für Gesundheit ist nach § 113c Absatz 8 SGB XI verpflichtet, beginnend zum 30.6.2024 Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung festzulegen. Die Festlegung soll alle zwei Jahre erfolgen und ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird darauf aufbauend alle zwei Jahre erstmals bis zum 30.6.2025 an das BMG über die Einhaltung der unverbindlichen Zielwerte berichten. Darüber hinaus soll die Berichtspflicht Hinweise liefern, welche Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung zu erwarten wären, sollten die angestrebten Zielwerte nicht von allen Pflegeeinrichtungen vollumfänglich erfüllt werden können. 

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Höchste Pflegequalität bei den Kommunalen

Seit Ende 2019 gelten für Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen neue Regeln, die auf einem wissenschaftlich entwickelten Qualitätssystem basieren. Das alte Pflegenotensystem wurde ab­ge­schafft. Die nun veröffentlichten Qualitäts­berichte ermöglichen eine bessere Vergleich­barkeit der Einrichtungen.

Spitzenreiter hinsichtlich der neuen Qualitätsbewertungen sind die kommunalen Träger (93,75%), dicht gefolgt von den freigemeinnützigen Trägern der Wohlfahrtsverbände (93,2%).

„Das Ergebnis bestätigt die großartige Leistung der kommunalen Häuser in ganz Deutsch­land.“, so Prof. Dr. Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der kommu­nalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

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BKSB-MARKTPLATZ

NEU

Der BKSB-Marktplatz ist eine digitale Plattform, auf der Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen den BKSB-Mitgliedern zu verbesserten Konditionen anbieten können.

Über den Marktplatz erhalten BKSB-Mitglieder einen exklusiven Zugang zu branchenerfahrenen und qualitätsgeprüften Lieferanten. Die Plattform stellt in diversen Themenwelten Produkte und Dienstleistungen übersichtlich dar und ermöglicht über eine Verschlagwortung eine zielgerichtete Lieferantensuche.

BKSB Marktplatz

NEUE FORMATE FÜR UNSERE MITGLIEDER

BKSB-Wissen

(Online-Fortbildungen)

BKSB-Debatte

(Online-Veranstaltungen)

Die Geschäftsstelle  organisiert die Online-Fortbildung „BKSB-Wissen“ für Mitglieder und (ausnahmsweise) Externe. Die Themen orientieren sich am Vereinszweck.

Die Fortbildungen finden mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer max. 2 Stunden).

Die BKSB-Geschäftsstelle  organisiert einen BKSB-internen Informations- und Erfahrungsaustausch „BKSB-Debatte“. Am Beginn stehen in der Regel Praxisbeispiele von BKSB-Mitgliedern.

Die „BKSB-Debatte“ findet mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer i.d.R. 90 Minuten).


WIR FÜR SIE

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB).

Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der „Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft“ (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000).

Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt daher die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.

Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, z.B. eine beratende Einschätzung rechtlicher Situationen oder eine Unterstützung bei mitgliederbezogenen verbandsinternen Abfragen. Schwerpunkte:

Recht

  • Pflegeversicherungsgesetz
  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie Heimverträge
  • Altenpflegegesetz
  • SGB XII
  • SGB V (ambulante Leistungen)

Betriebswirtschaft

  • Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
  • Statistische Erhebungen
  • Betriebsvergleiche, -kennzahlen
  • Mitgliederdatenbank
  • Öffentlichkeitsarbeit

STARKE ZAHLEN

86 Träger

über 400 Pflegeeinrichtungen und weitere Angebote der Altenhilfe in

11 Bundesländern

mehr als  32.000 SGB XI-Plätze

4 starke Landespartner