BKSB-Vorstand wiedergewählt - Etwas Kontinuität in Zeiten des Umbruchs
Der Vorstand des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderten-einrichtungen e.V. (BKSB) ist auf der Mitgliederversammlung am 18. November in Würzburg einstimmig wiedergewählt worden.
Der Vorsitzende, Prof. Dr. jur. Alexander Schraml zeigte sich hocherfreut: „In Zeiten des Umbruchs haben die Mitglieder ein klares Signal für Kontinuität gesetzt. Der BKSB hat in den letzten zwei Jahren seinen Ruf als kompetenter und zuverlässiger Gesprächspartner in der Pflegepolitik und innerhalb der Verbandsgremien weiter verbessert und den Service für seine Mitglieder beträchtlich erweitert. Diese Arbeit trägt Früchte: Allein die Mitgliederzahlen sind in 2024 um 10 weitere Träger gestiegen.“
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Bundeskongress am 19.11.2024 in Würzburg
Herzliche Einladung zu unserem Bundeskongress am 19.11.2024 in Würzburg!
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Verstärkung beim BKSB gesucht
Der BKSB sucht für seine Geschäftsstelle in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent (m/w/d) für Pflegeheimfinanzierung und Benchmark
Weitere Informationen finden Sie in der Stellenausschreibung.
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung
Der BKSB sieht Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf des BMFSFJ und BMG.
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Aufgrund der Einführung der neuen Personalbemessung nach § 113c SGB XI besteht in der Pflegepraxis ein um ca. 25% höherer Bedarf an Assistenzkräften, so dass eine schnelle Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens geboten ist.
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WIR FÜR SIE
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB).
Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der „Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft“ (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000).
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt daher die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.
Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, z.B. eine beratende Einschätzung rechtlicher Situationen oder eine Unterstützung bei mitgliederbezogenen verbandsinternen Abfragen. Schwerpunkte:
Recht
- Pflegeversicherungsgesetz
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie Heimverträge
- Altenpflegegesetz
- SGB XII
- SGB V (ambulante Leistungen)
Betriebswirtschaft
- Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
- Statistische Erhebungen
- Betriebsvergleiche, -kennzahlen
- Mitgliederdatenbank
- Öffentlichkeitsarbeit