Erfolgreicher Abschluss der BKSB-Seminarreihe „Personalbemessung“

Die Umsetzung der neuen Personalbemessung startet im Juli 2023 und muss bis spätestens Dezember 2025 etabliert sein. Pflegekräfte sollen künftig vor allem Aufgaben wahrnehmen, die ihrer Qualifikation entsprechen. Das Stichwort hierzu lautet „kompetenzorientierte Personalorganisation“.

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Qualitäts- und Personalverlust – Leiharbeit in der Altenpflege endlich einschränken

Der BKSB fordert Einschränkungen der sog. Leiharbeit durch das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben PUEG Massiver Mangel an Pflegekräfte in der Altenpflege, Zunahme von Leiharbeit!?!

Ein eklatanter Missstand breitet sich aus, von Pflegeheimträgern weitestgehend massiv kritisiert, von der Politik stillschweigend akzeptiert.
Viele Pflegekräfte nutzen derzeit die Gelegenheit, sich über sog. Leiharbeitsfirmen in der Altenpflege zu verdingen: Ein höheres Gehalt, „Wunsch-Dienste“ und nicht selten ein Dienstwagen sind die Vorteile der sog. Leiharbeitskräfte. Nimmt man die Vergütung der sog. Leiharbeitsfirma dazu, so kostet die „ausgeliehene“ Pflegekraft dem Pflegeheim nicht selten das Doppelte als eine angestellte.

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Zweiter BKSB-Sommertalk in Berlin

Am Donnerstag, den 25. Mai 2023, um 18 Uhr findet in der Sächsischen Landesvertretung der 2. BKSB-Sommertalk statt. Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Weiterführende Informationen zu diesem Termin finden Sie hier: BKSB-Sommertalk 2023

Wir freuen uns auf Sie.

KEINE Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht!

Der BKSB – Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. fordert den Gesetzgeber auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht schnellstmöglich
aufzuheben und auf keinen Fall über den 31.12.2022 zu verlängern.
„Die seit März geltende Impfpflicht der Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ist auf der ganzen Linie gescheitert. Sie ist ineffizient, gefährdet die Versorgungssicherheit und ist für die Zukunft unkalkulierbar!“, stellt der BKSB-Vorsitzende Prof. Alexander Schraml fest.

Pflegeheime sind in den letzten Monaten gezwungen worden, Ermittlungen durchzuführen und Meldungen an Behörden abzugeben. Der bürokratische Aufwand für die ohnehin schon stark belasteten Einrichtungen hat sich weiter erhöht, u.a. durch die erforderlichen Einlasskontrollen bei externen Dienstleistern und Handwerkern, die auch der Impfpflicht unterliegen; zugleich wurde der Pflegerettungsschirm abgeschafft.

Urkundenübergabe Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH

Seit 01.01.2023 sind die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB). Die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH ist damit einer der 76 kommunalen Einrichtungsträger, die verbandsweit auf Bundesebene insgesamt über 30.400 Pflegeplätze repräsentieren.

„Wir freuen uns sehr, dass die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH als neues Mitglied unseren Verband stärken wird“, so der 1. Vorsitzende des BKSB Prof. Dr. Alexander Schraml bei der Übergabe der Mitgliedsurkunde.

Im Rahmen eines Besuches wurde nun am 01.03.2023 offiziell die Mitgliedsurkunde überreicht.

„Ich schätze die gute Vernetzung des BKSB mit den Landesverbänden der Senioren-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen und den daraus entstehenden Informationsaustausch. Diese Kontakte bewirken eine deutliche Qualitätsverbesserung zum Wohle unserer Bewohner und Klienten“, so Geschäftsführer Andreas Haustein.

Die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH  betreiben 6 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 530 Plätzen, 3 Tagespflegen mit 42 Plätzen, 2 ambulante Pflegedienste, ein Kinder- und Jugendzentrum mit 3 Häusern sowie eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle.

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NEUE FORMATE FÜR UNSERE MITGLIEDER

BKSB-Wissen

(Online-Fortbildungen)

BKSB-Know-how-Transfer

(Online-Veranstaltungen)

Die Geschäftsstelle  organisiert die Online-Fortbildung „BKSB-Wissen“ für Mitglieder und (ausnahmsweise) Externe. Die Themen orientieren sich am Vereinszweck.

Die Fortbildungen finden mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer max. 2 Stunden).

Die BKSB-Geschäftsstelle  organisiert einen BKSB-internen Informations- und Erfahrungsaustausch „BKSB-Know-how-Transfer“. Am Beginn stehen in der Regel Praxisbeispiele von BKSB-Mitgliedern.

Der „BKSB-Know-how-Transfer“ findet mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer i.d.R. 90 Minuten).

WIR FÜR SIE

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB).

Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der „Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft“ (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000).

Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt daher die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.

Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, z.B. eine beratende Einschätzung rechtlicher Situationen oder eine Unterstützung bei mitgliederbezogenen verbandsinternen Abfragen. Schwerpunkte:

Recht

  • Pflegeversicherungsgesetz
  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie Heimverträge
  • Altenpflegegesetz
  • SGB XII
  • SGB V (ambulante Leistungen)

Betriebswirtschaft

  • Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
  • Statistische Erhebungen
  • Betriebsvergleiche, -kennzahlen
  • Mitgliederdatenbank
  • Öffentlichkeitsarbeit

STARKE ZAHLEN

76 Träger

rund 437 Einrichtungen in

11 Bundesländern

über 30.460 SGB XI-Plätze

4 starke Landespartner