Bundeskongress am 19.11.2024 in Würzburg
Herzliche Einladung zu unserem Bundeskongress am 19.11.2024 in Würzburg!
Freuen Sie sich auf erstklassige Referentinnen und Referenten, auf spannende Vorträge und eine angenehme Tagungsatmosphäre.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Verstärkung beim BKSB gesucht
Der BKSB sucht für seine Geschäftsstelle in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent (m/w/d) für Pflegeheimfinanzierung und Benchmark
Weitere Informationen finden Sie in der Stellenausschreibung.
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung
Der BKSB sieht Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf des BMFSFJ und BMG.
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Aufgrund der Einführung der neuen Personalbemessung nach § 113c SGB XI besteht in der Pflegepraxis ein um ca. 25% höherer Bedarf an Assistenzkräften, so dass eine schnelle Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens geboten ist.
Weitere Informationen finden Sie hier
Neues Mitglied: Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe
Seit dem 24.05.2024 ist der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB).
Weitere Informationen finden Sie hier!
Neues Mitglied: Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe
Seit dem 24.05.2024 ist der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB).
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Zielwerte BMG zu §113 c Abs. 8 SGB XI
Das Bundesministerium für Gesundheit ist nach § 113c Absatz 8 SGB XI verpflichtet, beginnend zum 30.6.2024 Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung festzulegen. Die Festlegung soll alle zwei Jahre erfolgen und ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird darauf aufbauend alle zwei Jahre erstmals bis zum 30.6.2025 an das BMG über die Einhaltung der unverbindlichen Zielwerte berichten. Darüber hinaus soll die Berichtspflicht Hinweise liefern, welche Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung zu erwarten wären, sollten die angestrebten Zielwerte nicht von allen Pflegeeinrichtungen vollumfänglich erfüllt werden können.
Höchste Pflegequalität bei den Kommunalen
Seit Ende 2019 gelten für Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen neue Regeln, die auf einem wissenschaftlich entwickelten Qualitätssystem basieren. Das alte Pflegenotensystem wurde abgeschafft. Die nun veröffentlichten Qualitätsberichte ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit der Einrichtungen.
Spitzenreiter hinsichtlich der neuen Qualitätsbewertungen sind die kommunalen Träger (93,75%), dicht gefolgt von den freigemeinnützigen Trägern der Wohlfahrtsverbände (93,2%).
„Das Ergebnis bestätigt die großartige Leistung der kommunalen Häuser in ganz Deutschland.“, so Prof. Dr. Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
BKSB-MARKTPLATZ
NEU
NEUE FORMATE FÜR UNSERE MITGLIEDER
BKSB-Wissen
(Online-Fortbildungen)
BKSB-Debatte
(Online-Veranstaltungen)
Die Geschäftsstelle organisiert die Online-Fortbildung „BKSB-Wissen“ für Mitglieder und (ausnahmsweise) Externe. Die Themen orientieren sich am Vereinszweck.
Die Fortbildungen finden mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer max. 2 Stunden).
Die BKSB-Geschäftsstelle organisiert einen BKSB-internen Informations- und Erfahrungsaustausch „BKSB-Debatte“. Am Beginn stehen in der Regel Praxisbeispiele von BKSB-Mitgliedern.
Die „BKSB-Debatte“ findet mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer i.d.R. 90 Minuten).
WIR FÜR SIE
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB).
Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der „Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft“ (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000).
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt daher die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.
Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, z.B. eine beratende Einschätzung rechtlicher Situationen oder eine Unterstützung bei mitgliederbezogenen verbandsinternen Abfragen. Schwerpunkte:
Recht
- Pflegeversicherungsgesetz
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie Heimverträge
- Altenpflegegesetz
- SGB XII
- SGB V (ambulante Leistungen)
Betriebswirtschaft
- Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
- Statistische Erhebungen
- Betriebsvergleiche, -kennzahlen
- Mitgliederdatenbank
- Öffentlichkeitsarbeit