KEINE Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht!

Der BKSB – Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. fordert den Gesetzgeber auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht schnellstmöglich
aufzuheben und auf keinen Fall über den 31.12.2022 zu verlängern.
„Die seit März geltende Impfpflicht der Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ist auf der ganzen Linie gescheitert. Sie ist ineffizient, gefährdet die Versorgungssicherheit und ist für die Zukunft unkalkulierbar!“, stellt der BKSB-Vorsitzende Prof. Alexander Schraml fest.

Pflegeheime sind in den letzten Monaten gezwungen worden, Ermittlungen durchzuführen und Meldungen an Behörden abzugeben. Der bürokratische Aufwand für die ohnehin schon stark belasteten Einrichtungen hat sich weiter erhöht, u.a. durch die erforderlichen Einlasskontrollen bei externen Dienstleistern und Handwerkern, die auch der Impfpflicht unterliegen; zugleich wurde der Pflegerettungsschirm abgeschafft.

Urkundenübergabe Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH

Seit 01.01.2023 sind die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB). Die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH ist damit einer der 76 kommunalen Einrichtungsträger, die verbandsweit auf Bundesebene insgesamt über 30.400 Pflegeplätze repräsentieren.

„Wir freuen uns sehr, dass die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH als neues Mitglied unseren Verband stärken wird“, so der 1. Vorsitzende des BKSB Prof. Dr. Alexander Schraml bei der Übergabe der Mitgliedsurkunde.

Im Rahmen eines Besuches wurde nun am 01.03.2023 offiziell die Mitgliedsurkunde überreicht.

„Ich schätze die gute Vernetzung des BKSB mit den Landesverbänden der Senioren-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen und den daraus entstehenden Informationsaustausch. Diese Kontakte bewirken eine deutliche Qualitätsverbesserung zum Wohle unserer Bewohner und Klienten“, so Geschäftsführer Andreas Haustein.

Die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH  betreiben 6 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 530 Plätzen, 3 Tagespflegen mit 42 Plätzen, 2 ambulante Pflegedienste, ein Kinder- und Jugendzentrum mit 3 Häusern sowie eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle.

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Erster BKSB-Sommertalk

Zum ersten BKSB-Sommertalk konnte der 1. Vorsitzender, Prof. Dr. Alexander Schraml, rund 60 Gäste in der Bayerischen Staatskanzlei in Berlin begrüßen. Staatsminister Klaus Holetschek ging in seinem Impulsreferat auf die pflegepolitischen Herausforderungen 2022ff sowie die Anforderungen, die an Bund und Länder gestellt werden, ein. Statements von Prof. Thomas Klie und der Vizepräsidentin des deutschen Pflegerates, Annemarie Fajardo, ergänzten dies.

Anschließend tauschten sich die Teilnehmer in lockerer Atmosphäre und bei sommerlichen Temperaturen bin in die Abendstunden hinein aus.

Die Terminabstimmung für den Sommertalk 2023 hat bereits begonnen.

zur Medienmitteilung

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Prof. Schraml – Eröffnungsrede
Staatsminister Holetschek
Annemarie Fajardo
Prof. Klie
Unterhaltung von der Casanova Society

BKSB Bundeskongress: „Wir brauchen einen Masterplan für die Pflege!“

Gut 70 Teilnehmer – insbes. Geschäftsführer und Betriebsleiter kommunaler Senioreneinrichtungen – verfolgten die Vorträge und Diskussionen auf dem „20. Bundeskongress des BKSB –
Pflegereform, Personalmanagement, Praxis“ am 15. November im Stuttgarter Maritim Hotel. Nach der Begrüßung durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Alexandra Sußmann und den ersten
Vorsitzenden des BKSB, Prof. Dr. Alexander Schraml, erfolgte am Vormittag der Einstieg in die Pflegepolitik.

Im Anschluss stellten Sabine Dittmar (Parlamentarische Staatssekretärin beim BMG), Dr. Martin Schölkopf (Abteilungsleiter Pflegeversicherung beim Bundesgesundheitsministerium) und die Pflegeexpertinnen Heike Baehrens (MdB SPD) sowie Nicole Westig (MdB FDP) fest, dass die ergriffenen Maßnahmen der Politik regelmäßig von der demografischen Entwicklung überholt würden. Es sei letztendlich ein „Kampf gegen Windmühlen“.
Die Standpunkte der verschiedenen Parteien wurden in der Podiumsdiskussion u.a. beim Thema Pflegeversicherung deutlich.  Einigkeit herrschte bei allen Teilnehmern, dass die
Bewältigung der Krise in der Pflege mittlerweile nur noch über einen „Masterplan Pflege“ zu bewältigen sei.

Der nächste Bundeskongress des BKSB findet am 21. November 2023 in Hannover statt.

 

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NEUE FORMATE FÜR UNSERE MITGLIEDER

BKSB-Wissen

(Online-Fortbildungen)

BKSB-Know-how-Transfer

(Online-Veranstaltungen)

Die Geschäftsstelle  organisiert die Online-Fortbildung „BKSB-Wissen“ für Mitglieder und (ausnahmsweise) Externe. Die Themen orientieren sich am Vereinszweck.

Die Fortbildungen finden mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer max. 2 Stunden).

Die BKSB-Geschäftsstelle  organisiert einen BKSB-internen Informations- und Erfahrungsaustausch „BKSB-Know-how-Transfer“. Am Beginn stehen in der Regel Praxisbeispiele von BKSB-Mitgliedern.

Der „BKSB-Know-how-Transfer“ findet mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer i.d.R. 90 Minuten).

WIR FÜR SIE

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB).

Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der „Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft“ (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000).

Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt daher die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.

Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, z.B. eine beratende Einschätzung rechtlicher Situationen oder eine Unterstützung bei mitgliederbezogenen verbandsinternen Abfragen. Schwerpunkte:

Recht

  • Pflegeversicherungsgesetz
  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie Heimverträge
  • Altenpflegegesetz
  • SGB XII
  • SGB V (ambulante Leistungen)

Betriebswirtschaft

  • Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
  • Statistische Erhebungen
  • Betriebsvergleiche, -kennzahlen
  • Mitgliederdatenbank
  • Öffentlichkeitsarbeit

STARKE ZAHLEN

77 Träger

rund 438 Einrichtungen in

11 Bundesländern

über 30.540 SGB XI-Plätze

4 starke Landespartner