BKSB und VKSB Sachsen beschließen Kooperationsvertrag

vom Juni 27, 2022
BKSB und VKSB Sachsen beschließen Kooperationsvertrag

Der BKSB – Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen
e.V. und der VKSB – Verband der kommunalen Senioren-, Behinderten- und Jugend-hilfeeinrichtungen in Sachsen e.V. werden von nun an in enger Abstimmung miteinander die Interessen der kommunalen Senioreneinrichtungen vertreten. Die Mitgliederversamm-lung des BKSB beschloss am 23.06.2022 in Berlin die Unterzeichnung des entsprechenden Kooperationsvertrages. Zuvor hatte bereits die Landesmitgliederversammlung des VKSB-Sachsen am 24.05.2022 in Leipzig die Zusammenarbeit beschlossen.

Der VKSB-Sachsen wurde am 02.11.2015 in Dresden gegründet und ist die Interessen-vertretung von 16 sächsischen kommunalen Trägereinrichtungen. Verbandsvorsitzender ist Stefan Eckner, Geschäftsführer der Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH. Der BKSB mit seinem 1. Vorsitzenden, Prof. Dr. Alexander Schraml vertritt wiederum die Interessen kommunaler Senioreneinrichtungen bundesweit. 72 Träger mit 400 Pflegeeinrichtungen und 29.000 SGB XI-Plätzen sind Mitglied im BKSB.

2022-06-27 Medienmitteilung – Kooperationsvertrag BKSB-VKSB Sachsen

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