Stellungnahme 5. ÄndV Testverordnung

vom November 23, 2022
Stellungnahme 5. ÄndV Testverordnung

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) begrüßt die Verlängerung und Anpassung der Coronavirus- Testverordnung an die Laufzeit der im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Schutzmaßnahmen, insbesondere §§ 28b und 35 IfSG.
Die geplante Verringerung der Vergütung der Durchführungsaufwendungen wird jedoch nicht befürwortet.

Die den Pflegeeinrichtungen gesetzlich aufgetragene Aufgabe der Umsetzung eines einrichtungsbezogenen Testkonzeptes wird mit der Verlängerung der Coronavirus- Testverordnung (TestV) weiterhin grundlegend refinanziert.

Der Anspruch auf Testungen soll gemäß dem vorgelegten Referentenentwurf parallel zu den Regelungen in den §§ 28b und 35 IfSG bis einschließlich 7. April 2023 gelten. Die darüberhinausgehende Fortgeltung einer Abwicklungsregelung bis 31. Dezember 2024 ist sehr zu begrüßen und gibt den Beteiligten genügend Zeit die Abrechnungen ordnungsgemäß abzuwickeln.

221118 BKSB_ Stellungnahme 5. ÄndV TestV

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