Medienmitteilung-Koalitionsvertrag

vom April 16, 2025
Medienmitteilung-Koalitionsvertrag

Pflege im Koalitionsvertrag

Auf die Umsetzung kommt es an!

Wenig Konkretes in der Sondierungsvereinbarung, wenig Konkretes im Koalitionsvertrag.  Das war nicht anders zu erwarten, da die Pflegepolitik auch im Wahlkampf kaum Thema war und der Koalitionsvertrag unter Zeitdruck zustande kam.

Wichtig ist nun, dass die Bund-Länder-Kommission baldmöglichst ihre Arbeit aufnimmt.

Es mag zwar sinnvoll sein, dass bis zum Jahresende (erste) Ergebnisse vorliegen. Grundlegende notwendige Änderungen – eine „große Pflegereform“ –  bedürfen jedoch der intensiven Diskussion und sorgfältigen Bewertung.

Völlig inakzeptabel ist es, dass an der Kommission neben Bund und Länder nur die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden sollen. Die Leistungserbringer und deren Verbände sind diejenigen, die sich um das Wohl der pflegebedürftigen Menschen kümmern und die notwendige Praxiserfahrung einbringen. Bei den Kommunalen Spitzenverbänden gesteht die Gefahr, dass aufgrund ihrer Rolle als Sozialhilfeträger vorrangig Kostenargument zählen. „Ohne die Expertise der Leistungserbringer kann die „große Pflegereform“ sicher nicht gelingen“, so der BKSB-Vorsitzende Prof. Dr. Alexander Schraml.

Ohne Bedeutung scheint für die Koalitionspartner die wirtschaftliche Sicherung der Pflegeeinrichtungen zu sein.

Zu begrüßen ist die Absicht, die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Grenzen zu halten. Dies darf sich aber nicht nur auf die pflegebedingten Eigenanteile beziehen. Die Investitionskostenumlage von mittlerweile mehr als 50 € pro Tag bei Neubauten muss durch Investitionsförderung der Länder reduziert werden. Auch dies muss in der Bund-Länder-Kommission Thema sein.

Das Pflegefachassistenzgesetz ist leider wegen des Endes der sog. Ampel-Koalition gescheitert. Es bedarf baldmöglichst eines Beschlusses des neu gewählten Bundestages, damit diese für Pflegeeinrichtungen so wichtige Ausbildung bundesweit geregelt wird. „Ohne ausgebildete Pflegefachassistenten werden wir das neue Personalbemessungssystem nicht sinnvoll umsetzen können“, so die stellvertretende Vorsitzende Bernhild Birkenbeil.

Das gleiche gilt für das Pflegekompetenzgesetz, wenngleich für die zusätzlichen Versorgungsformen kein regelungsbedarf besteht. Anstatt Sektoren und Leistungsgrenzen abzubauen, sollten hier neue geschaffen werden. Wichtig wäre es demgegenüber, dass die Länder ihre Heimgesetze entbürokratisieren und die Kontrolldichte für neue Versorgungsformen zurückfahren.

Und schließlich müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Pflegeheim-Konzerne nicht weiter dem Pflegesystem Milliarden entziehen – und dann wenn es passt einen Insolvenzantrag einreichen.

Es gibt viel zu tun – der BKSB ist bereit, sich an der Reformdiskussion zu beteiligen.

Auf unser Positionspapier wird verwiesen.