3. Sommertalk am 06.06.2024 um 18 Uhr
Bereits zum dritten Mal laden wir Sie als Vertreterin bzw. Vertreter aus der Politik und der Wissenschaft, aus den Verbänden, den Medien und der Pflegepraxis recht herzlich zum BKSB-Sommertalk am Donnerstag,
den 06. Juni 2024 um 18 Uhr, ein.
Wir sind diesmal in der Landesvertretung Baden-Württemberg (Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin) zu Gast.
Neues Mitglied: Seeheim Höri GmbH
Seit 19. Januar 2024 ist die Seeheim Höri GmbH in Gaienhofen am Bodensee Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB).
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Rückgang der Ausbildungszahlen: BKSB-interne Befragung bestätigt Befürchtungen der Pflegebranche
Die ersten generalistisch ausgebildeten Absolventen sind 2023 in das Berufsleben einge stiegen. Der BKSB hat wesentliche Ergebnisse des ersten Ausbildungsjahrgangs zusammengetragen.
In Zahlen: 83% der Prüflinge haben ihre Prüfung bestanden. Die Abbrecherquote lag allerdings bei 34%. Neben persönlichen Gründen werden insbesondere zu hohe Anfor- derungen als Entscheidungsgrund genannt. Auf Seiten der Betriebe waren meist schlechte Leistungen und hohe Fehlzeiten Anlass für die Beendigung der Ausbildungsverhältnisse
Reform des WBVG: BKSB im Gespräch mit Mitgliedern des Familienausschusses
Der BKSB fordert weitgehende Maßnahmen: „Eine umfassende Reform ist dringend erforderlich“, so die juristische Referentin des BKSB, Wanda Bartoszewski. „Im Sinne eines
Interessensausgleichs gilt dies im Hinblick auf den Verbraucherschutz, aber auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für die Unternehmen.“
Neues Mitglied: SBW Vogtlandkreis gGmbH
Seit 1. Januar 2024 ist die SBW Vogtlandkreis gGmbH Mitglied im Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V (BKSB).
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Pflegeassistenzausbildung – BKSB setzt Impulse für ein bundeseinheitliches Gesetz
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die derzeit landesrechtlich geregelten Ausbildungen in der Pflegeassistenz durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz zu harmonisieren.
„Die Sicherung der Versorgungskapazitäten hat Vorrang vor berufspolitischen Positionen!“, so Thilo Naujoks, Vorstandsmitglied des BKSB und Mitglied im Gruppenausschuss Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen des KAV Baden-Württemberg. Er setzt damit einen ersten Eckpfeiler für das geplante Gesetz.
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21. Bundeskongress des BKSB in Hannover – „Lasst uns gute Geschichten erzählen“
Gut 70 Teilnehmer – insbes. Geschäftsführer und Betriebsleiter kommunaler Senioreneinrichtungen – verfolgten die Vorträge und Diskussionen auf dem Jahreskongress des BKSB. Nach Grußworten des Bürgermeisters Thomas Hermann, des Gastgebers und Moderators Sascha Sattler (Städtische Alten- und Pflegezentren der Landeshauptstadt Hannover) sowie des ersten Vorsitzenden des BKSB, Prof. Dr. Alexander Schraml, erfolgte am Vormittag der Einstieg in die Pflegepolitik.
BKSB-MARKTPLATZ
NEU
NEUE FORMATE FÜR UNSERE MITGLIEDER
BKSB-Wissen
(Online-Fortbildungen)
BKSB-Debatte
(Online-Veranstaltungen)
Die Geschäftsstelle organisiert die Online-Fortbildung „BKSB-Wissen“ für Mitglieder und (ausnahmsweise) Externe. Die Themen orientieren sich am Vereinszweck.
Die Fortbildungen finden mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer max. 2 Stunden).
Die BKSB-Geschäftsstelle organisiert einen BKSB-internen Informations- und Erfahrungsaustausch „BKSB-Debatte“. Am Beginn stehen in der Regel Praxisbeispiele von BKSB-Mitgliedern.
Die „BKSB-Debatte“ findet mindestens einmal im Kalenderquartal statt (Dauer i.d.R. 90 Minuten).
WIR FÜR SIE
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB).
Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der „Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft“ (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000).
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt daher die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.
Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich, z.B. eine beratende Einschätzung rechtlicher Situationen oder eine Unterstützung bei mitgliederbezogenen verbandsinternen Abfragen. Schwerpunkte:
Recht
- Pflegeversicherungsgesetz
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie Heimverträge
- Altenpflegegesetz
- SGB XII
- SGB V (ambulante Leistungen)
Betriebswirtschaft
- Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
- Statistische Erhebungen
- Betriebsvergleiche, -kennzahlen
- Mitgliederdatenbank
- Öffentlichkeitsarbeit