Wir freuen uns, dass Sie über eine Mitgliedschaft im BKSB nachdenken.
§5 der BKSB_Satzung regelt hierzu die wesentlichen Voraussetzungen:
Mitglied werden
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Vereinigung können alle kommunalen Senioren-, Pflege- und Behindertenheim-träger im Bundesgebiet werden, deren Verbände sowie Heimträger, deren Gesellschaftsanteile sich zu über 50 % in der Hand der Kommunen befinden, unabhängig von deren Rechtsform. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung sind Ausnahmen zulässig.
(2) Der Beitritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu beantragen, der über die Aufnahme entscheidet.
(3) Bei sämtlichen Mitgliedern der Vereinigung muss es sich um steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne der AO oder aber um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen, handeln.
(4) Gastmitgliedschaften und Mitgliedschaften auf Probe sind möglich. Gast- und Probemitglieder sind nicht stimmberechtigt. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend.
Hier kommen Sie zum BKSB_Beitrittsformular Sie können es am Bildschirm ausfüllen und müssen es dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und uns zufaxen. Benutzen Sie zum Drucken einfach den Link „Senden“ unten auf dem Formular. Danach öffnet sich ein PDF mit den von Ihnen eingetragenen Daten, das Sie ausdrucken können. Zur Sicherheit bekommen Sie das Formular auch noch einmal per E-Mail zugesendet, wenn Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben.
Oder haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns doch an: +49 30-57710821-0.