Verantwortung übernehmen: BKSB fordert verpflichtendes Gesellschaftsjahr

vom September 24, 2026
Verantwortung übernehmen: BKSB fordert verpflichtendes Gesellschaftsjahr

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) spricht sich für die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres unabhängig vom Geschlecht aus. Der Dienst für die Gesellschaft sollte dabei den Regelfall bilden. Wer stattdessen Wehrdienst leisten oder sich beim Technischen Hilfswerk, bei der Feuerwehr oder in einem anderen anerkannten Dienst engagieren möchte, soll seine Dienstpflicht dort erfüllen können. Zentral für den BKSB ist dabei die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch junge Menschen.

„Wir haben mit dem früheren Zivildienst sehr gute Erfahrungen gemacht. Viele junge Menschen haben dadurch erstmals erlebt, wie anspruchsvoll und vielfältig die Arbeit mit älteren und pflegebedürftigen Menschen ist. Einige sind anschließend geblieben, haben einen Pflegeberuf ergriffen und arbeiten teilweise bis heute in den Einrichtungen unserer Mitglieder. Ein Gesellschaftsjahr kann jungen Menschen wieder solche Erfahrungen ermöglichen und gleichzeitig einen konkreten Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“, erklärt Prof. Dr. Alexander Schraml, Vorsitzender des BKSB.

In kommunalen Pflegeeinrichtungen bestehen zahlreiche sinnvolle Einsatzmöglichkeiten. Gesellschaftsdienstleistende können unter anderem bei der Begleitung und Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern, bei Veranstaltungen und Fahrdiensten sowie bei hauswirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Aufgaben unterstützen. Ihr Einsatz erfolgt zusätzlich und soll kein pflegerisches Personal ersetzen.

„Die Einsatzmöglichkeiten sind da. Unsere Einrichtungen können jungen Menschen sinnvolle Aufgaben geben und zugleich Beschäftigte bei unterstützenden Tätigkeiten entlasten. Bei verlässlichen Rahmenbedingungen können in kurzer Zeit viele Einsatzplätze geschaffen und die notwendigen Strukturen aufgebaut werden. Dabei erhalten junge Menschen einen direkten Einblick in Pflege und soziale Berufe“, so Vorstandsmitglied Thilo Naujoks, der über den Zivildienst den Weg in die Altenpflege genommen hat.

Voraussetzung für ein solches Modell ist aus Sicht des BKSB eine vollständige Finanzierung durch Steuermittel. Die Finanzierung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres ist staatliche Aufgabe und darf weder die Einrichtungen noch die Pflegeversicherung noch die Pflegebedürftigen belasten. Dazu gehören neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die notwendigen Aufwendungen für Anleitung, Qualifizierung, Verwaltung, Fahrtkosten sowie gegebenenfalls Unterkunft und Verpflegung. Erforderlich sind schlanke, digitale Verfahren statt eines Wiederaufbaus alter Verwaltungsstrukturen. Die praktische Organisation muss für junge Menschen und Einrichtungen gleichermaßen einfach funktionieren.

20260922_Medienmitteilung-Gesellschaftsjahr

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